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Notruf

Die meisten Luftverkehrsgesellschaften erlauben die Mitnahme von kleinen Hunden bis zu einem Gewicht von fünf Kilogramm (Transportbehälter eingeschlossen) bei rechtzeitiger Buchung den Flug im Passagierraum. Innerhalb Deutschlands gilt der so mitgeführte Hund als Handgepäck und fliegt kostenlos. Größere Hunde müssen im klimatisierten Frachtraum mitfliegen. Hier ist eine Hundebox, die bei den Gesellschaften in verschiedenen Größen geliehen werden kann, notwenig. Bei internationalen Flügen soll der Vierbeiner immer im Gepäckraum befördert werden. Bei Flugreisen empfiehlt es sich, den Platz für den Vierbeiner länger Zeit vor Antritt der Reise zu buchen. Auch im Frachtraum bestehen Mitnahme-Beschränkungen. Es kann also, besonders während der klassischen Urlaubszeit, zu Engpässen kommen. Blindenhunde reisen in der Kabine kostenlos mit. Bei Zwischenlandungen ist der Besuch von Frauchen oder Herrchen nicht gestattet oder zumindest nicht gerne gesehen. Das Frachtpersonal des jeweiligen Flughafens kümmert sich um die Tiere. Viele Flughäfen, vor allem die großen, haben einen eigenen Tierraum, wo sich geschulte Tierpfleger der vierbeinigen Passagiere annehmen. Es ist daher ratsam, eine Leine an den Käfig zu binden, damit der Hund bei der Ankunft gefahrlos aus der Reisebox gelassen werden kann. Auch die gut lesbare Anschrift und Telefonnummer und der Name des Empfängers sowie der Name des Hundes sollten gut sichtbar angebracht sein. So werden unliebsame Verzögerungen beim Abholen am Bestimmungsort verhindert. Zu den Flugdokumenten (Frachtpapieren) gehört der internationale Impfpass mit den für das Einreiseland vorgeschriebenen Impfnachweisen.