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Notruf

Kleine Hunde können im Personenabteil mitreisen, wenn sie auf dem Schoß gehalten oder in einem Korb bzw. einer Tasche untergebracht werden. Größere Tiere reisen in ihrer Reisebox im Gepäckwagen mit. Sie müssen ihren Vierbeiner sicher „verpackt“ selbst am Gepäckwagen abliefern und am Zielbahnhof wieder abholen. Auch im Schlafwagen dürfen sie ihren vierbeinigen Reisegefährten mitnehmen. Voraussetzung dafür ist, dass sie das Schlafabteil nicht mit Fremden teilen. Der Liegewagen allerdings ist für ihn tabu. Jegliche Gebühren sind hier vorab mit der Bahn zu klären. Hunde sind hier auch meist zahlende Gäste. Blindenhunde dürfen allerdings im Abteil umsonst reisen. In den einzelnen Ländern gibt es verschiedene Vorschriften für bahnfahrende Hunde, die man vor Antritt der Reise, bei der Buchung oder dem Kauf der Fahrkarte erfragen sollte. Grundsätzlich gilt: Haben die Mitreisenden nichts gegen den vierbeinigen Passagier, sind keine Schwierigkeiten zu erwarten.