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Hundesteuer ist Pflicht

Jeder Hundebesitzer ist dazu verpflichtet eine Hundesteuer zu entrichten.

In Deutschland variiert der Steuersatz für die Vierbeiner erheblich. Jede Gemeinde erhebt einen anderen Satz, der unter anderem abhängig von Rasse und Anzahl ist. Der Hundehalter ist dazu verpflichtet, seinen Hund bei der Steuerbehörde anzumelden. Daraufhin erhält der Hundebesitzer den Steuerbescheid, in dem er klare Aussagen über Rasse, Geschlecht und Wurfjahr des Hundes machen muss. In diesem ist auch die anfallende Steuer für das kommende Jahr aufgezeigt. Die Summe liegt in Deutschland zwischen 20 bis 250 Euro. Mit Erhalt des Steuerbescheides erhält der Hundehalter auch die Hundemarke die der Hund stets am Halsband tragen muss, damit er eindeutig identifiziert werden kann.

Von der Hundesteuer ausgenommen sind Blindenhunde, Rettungshunde und Schutzhunde. Personen mit niedrigem Einkommen können sich unter Umständen von der Hundesteuer befreien lassen bzw. eine Ermäßigung erfragen.

Nachfolgend können Sie, sortiert nach Bundesland, die anfallende Hundesteuer der einzelnen Orte und Gemeinden einsehen:

Baden-Württemberg [10 KB]

Bayern [7 KB]

Berlin [2 KB]

Brandenburg [3 KB]

Bremen [2 KB]

Hamburg [2 KB]

Hessen [4 KB]

Mecklenburg-Vorpommern [3 KB]

Niedersachsen [7 KB]

Nordrhein-Westfalen [9 KB]

Rheinland-Pfalz [4 KB]

Saarland [3 KB]

Sachsen [3 KB]

Sachsen-Anhalt [3 KB]

Schleswig-Holstein [4 KB]

Thüringen [2 KB]